AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Pferde besitzen von Natur aus einen stark ausgeprägten Fluchtinstinkt. Deshalb ist es wichtig zu wissen, dass auch unsere Pferde, selbst nach langjähriger Geländeerfahrung diesen Instinkt nicht völlig ablegen können. Ein Restrisiko bleibt!

Für Jugendliche unter 18 Jahren besteht Helmpflicht. Wir haben das Maximalgewicht des Reiters auf
100 kg eingeschränkt.

Gäste die auf Pferdehaar oder Heustaub allergische Reaktionen zeigen, sollten sich im Voraus des Besuches darüber bewusst sein, welchen Gefahren sie sich aussetzen.

1. Abschluss des Vertrages
Mit der Anmeldung bietet der Gast uns den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme bzw. Bestätigung zustande. Die Annahme geht dem Gast in schriftlicher Form per E-Mail zu. Eine

2. Bezahlung
Die Bezahlung des Rittes erfolgt im voraus und hat innerhalb von 5 Tagen nach unserer Buchungsbestätigung zu erfolgen. Sollte eine Zahlung nicht innerhalb der Frist bei uns eingegangen sein, gilt die Buchung als storniert und die Plätze werden von uns anderweitig vergeben. Stornogebühren wie unter Punkt 3 beschrieben fallen nicht an.

Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 1 Woche) erfolgt die Bezahlung zu Beginn oder Ende des gebuchten Programms.

3. Stornogebühren
Im Falle der Absage des gebuchten Programms 7 Tage vor Programmbeginn, durch den Gast, werden 25% Stornogebühren berechnet. Bei Nichtantritt werden 100% Stornogebühren berechnen. Ist es dem Gast möglich eine geeignete Ersatzperson an seiner statt zu verpflichten, entfallen die Stornogebühren. Die Stornogebühren werden immer in Bezug auf den Preis des gebuchten Programms gerechnet.

4. Leistungsänderung nach Antritt
Bei welchem Wetter geritten wird entscheidet der Rittführer. Muss das Programm abgesagt werden,
hat der Gast das Recht auf einen Ersatztermin. Weitere Ansprüche entfallen.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen
Der Gast kann jederzeit vor Programmbeginn schriftlich von der Buchung zurücktreten. Wir haben entsprechend Punkt 3. Stornogebühren Anspruch auf Ersatz. Bis zum Reisebeginn kann der Gast verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten des Vertrags eintritt. Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzlichen Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Gast uns gegenüber als Gesamtschuldner für den Preis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

6. Rücktritt durch uns
Wenn der Gast die Durchführung des Programms ungeachtet einer Abmahnung durch den Rittführer nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertig ist haben wir das Recht den Vertrag fristlos zu kündigen. Kündigen wir, so behält er den Anspruch auf den Preis. Er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt.

7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
War das Programm infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtig, so können sowohl wir als auch der Gast den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder bis zur Beendigung des Programms noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

8. Haftungsbeschränkung
Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. Erfolgt die Unterbringung während des Aufenthalts in einem Beherbergungsbetrieb, übernimmen wir keine Haftung da der Beherbergungsbetrieb auf eigene Rechnung handelt. Stornogebühren wie auch die Zahlungen müssen mit dem Beherbergungsbetrieb direkt ausgehandelt werden. Die Wanderreitpferde sind haftpflichtversichert. Für Gäste besteht keine spezielle Unfallversicherung. Für Schäden die der Gast auf dem Hof oder während des Ausrittes verursacht muss dieser eigenständig haften. Der Haftungsausschluss bezieht sich auch auf mittelbar Geschädigte denen der Gast verpflichtet ist

9. Mitwirkungspflicht
Der Gast ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Gast ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich vor Ort zur Kenntnis zu geben.
Unterlässt der Gast schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Anspruch wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der gebuchten Leistung hat der Gast innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung des Aufenthalts gegen über uns geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Gast Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

12. Gerichtstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Arnsberg.

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