Vorschriften für das Reiten in Nordrhein-Westfalen

In Deutschland gelten unterschiedliche Vorschriften für Wald und Flur. Wo man reiten darf, ist nicht einheitlich geregelt. Lediglich für die öffentlichen Straßen gilt bundesweit die StVO, die Straßenverkehrsordnung.

In den Wäldern in Nordrhein-Westfalen ist das Reiten auf den dafür gekennzeichneten Wegen erlaubt. Reine Wanderpfade oder Wanderwege sind keine Reiterwege, ebenso wenig Sportpfade und Lehrpfade. Haben Landkreise bestimmte Gebiete freigestellt, sind dies die Ausnahmen. Das Befahren mit einem Gespann bedarf der Erlaubnis des Grundstückseigentümers.

In Nordrhein-Westfalen ist das Reiten auf privaten und öffentlichen Wegen gestattet, die durch landwirtschaftliche Nutzflächen führen, sofern dies nicht ausdrücklich durch entsprechende Beschilderung verboten wird. Das gilt ebenso für das Befahren von privaten und öffentlichen Wegen, die nach der StVO für den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben worden sind.

Die Kennzeichnungspflicht in Nordrhein-Westfalen gilt für alle, die im Wald auf Wegen, in der freien Landschaft und auf Straßen reiten. Für das Fahren besteht in NRW keine Kennzeichnungspflicht.

Zur Reitabgabe sind alle Reiterinnen und Reiter gesetzlich verpflichtet. Die Gebühren und Auslagen können sich je nach Nutzung (privat oder gewerblich), nach den Jahresplaketten, nach den Landschaftsbehörden und den kreisfreien Städten unterscheiden. Geregelt sind die Abgaben im Landschaftsgesetz und werden in das Betretungrecht und in die Kennzeichnungspflicht unterteilt.

Informationen zum Reitrecht in Nordrhein-Westfalen und den ausführlichen Reiterlass mit den allgemeinen Gesetzen, den Vorschriften zum Reiten in der freien Landschaft, Reiten im Walde, zur Kennzeichnung und zur Reitabgabe gibt es unter www.vfdnet.de.

 

 

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Tränke

Keine Mörtelkübel als Tränke!

Auf vielen Weiden und in vielen Ställen findet man als Tränke die im Baumarkt erhältlichen schwarzen Mörtelkübel. Diese enthalten Phthalat (ein Salz der Phthalsäure), einen Weichmacher, der sich besonders unter Lichteinwirkung im Wasser löst. Weichmacher gelten als krebserregend und leberschädigend und sollten keinesfalls das Trinkwasser der Tiere belasten!

 

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Schuhwerk

Bei Geländeritten empfehlen wir festes Schuhwerk, am besten Wanderschuhe mit einem längerem Schaft, bis über den Knöchel reichen und daher das Sprunggelenk und vor dem Umknicken schützen sollte.
Von Vorteil ist es, noch neue Schuhe zuvor einzulaufen, um Blasenbildung und Wundscheuern zu vermeiden.
Für mehrtägige Ritte empfehlen wir einen hochwertigen, nicht zu schweren, wasserdichten und atmungsaktiven Wanderschuh. Bei Gelände- und Wanderritten wir das Pferd häufig geführt, deshalb sind die meist unbequem und unflexiblen Reitstiefel nicht zu empfehlen.

 

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Reithelm

Das Tragen eines Reithelmes oder einer Reitkappe ist beim Wanderreiten für Minderjährige
(unter 18 Jahren) Pflicht.
Erwachsenen Reitern ist es freigestellt, einen Reithelm oder eine Reitkappe zu tragen.
Die Reithelme oder Reitkappen können bei uns kostenlos ausgeliehen werden.

 

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Kondition des Reiters

Das Pferd und der Reiter sollen sich entsprechend auf einen Ritt vorbereiten, um den gefürchteten Muskelkater zu vermeiden.
Längere Ritte trainieren die entsprechende Muskulatur an Oberschenkeln usw. und sorgen für eine
gute körperliche Verfassung. Auch längere Wanderungen sollten zum Konditionstraining zählen, da bei mehrstündigen Ritten zur Entlastung und Entspannung von Pferd und Reiter oder im unwegsamen Gelände das Pferd einen Teil der Strecke geführt werden muss.

 

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Kondition der Pferde

Pferde die an einem Tagesritt oder an mehrtägigen Wanderritten teilnehmen, sollten über eine entsprechende Kondition verfügen. Die Muskeln der Pferde können in ca. drei Monaten aufgebaut werden, für die Kräftigung der Sehnen braucht man jedoch ein Training von bis zu einem Jahr.
Erfahrungsgemäß ist dies für die Kondition eines Tagesrittes dann ausreichend.
Für einen mehrtägigen Ritt gilt die 2 – 3 Regel: 2 – 3 Wochen
vor dem Wanderritt 2 – 3mal in der Woche einen Ausritt von
2 – 3 Stunden zu unternehmen.
Es wird empfohlen, Pferde für solche Ritte artgerecht im Offenstall zu halten. Im Offenstall sind die Pferde an das jahreszeitbedingte Klima gewöhnt, so dass Umstellungen beim Wechsel der Witterungsverhältnisse unproblematisch sind. Zu beachten ist auch, dass die Pferde entsprechend angeweidet werden bzw. zu dem geplanten Ritt angeweidet sind, da meist nur die Möglichkeit besteht, unterwegs bei längeren Pausen die Pferde auf einer Weide unterzubringen.

 

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Hufschmied

Vom Schmied beraten lassen!

Lassen Sie sich von Ihrem Hufschmied zu Ihrem Vorhaben beraten.
Um auf unterschiedlichem Gelände oder auf nassen, abschüssigen Teerstraße zu reiten,
werden häufig zwei oder vier Hartmetallstifte (WIDIA-Stahl) in jedes der Hufeisen genagelt.
Diese geben einen besseren Halt und die Hufeisen nutzen sich nicht so schnell ab.

 

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Hitzeschwellungen

Gerade an heißen Tagen und nach einem langen Ritt können Hitzeschwellungen unter dem Sattel entstehen.
Sie lassen sich vermeiden, wenn man das Pferd nicht sofort nach dem Ritt absattelt, sondern mit gelockertem Sattelgurt einige Zeit stehen lässt, bis das Pferd sich etwas abgekühlt hat.
Leichte Hitzeschwellungen verschwinden nach einigen Stunden wieder.

 

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Anbindehalfter

Um bei einem Gelände- oder Wanderritt ein Pferd jederzeit sicher führen oder anbinden zu könne, empfiehlt es sich, ein Anbindehalfter unter dem Reithalfter zu belassen.
Gut geeignet ist hierfür ein Knotenhalfter da dies aus dünnem und leichtem Material besteht und unter dem Reithalfter nicht stört, die Handhabung sollte aber trainiert sein.
Der Führstrick sollte ebenfalls mitgenommen werden. Üblich ist es, diesen am Anbindehalfter einzuhaken, um den Pferdehals zu legen und als Schlinge zu verknoten. Bestens hierfür eignet sich
ein „Galgenknoten“, durch diesen kann man das überschüssige Seil gut unterbringen und die Länge regulieren. Verwendet man andere Knoten, ist darauf zu achten, dass diese sich nicht von selbst lösen können.

 

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Gewitter – Reiten bei Blitz und Donner

Pferd und Reiter können leicht von einem Gewitter überrascht werden. Einerseits ist der Reiter dann durch seine erhöhte Sitzposition im Sattel gefährdet und bietet für Blitze ein gutes Ziel im freien
Gelände. Andererseits ist das Pferd gefährdet, weil es eine weite Schrittspannung hat. Und dies kann lebensgefährlich sein. Als Schrittspannung bezeichnet man die Spannung, dem ein Lebewesen ausgesetzt ist, wenn es in der Nähe eines einschlagenden Blitzes einen Schritt macht oder wenn seine Beine auseinanderstehen. Die Spannungsdifferenz bei Vierbeinern ist noch höher, weil sie mit einem größeren Beinabstand auf dem Boden stehen.

Daher ist es von Vorteil, bei einem geplanten Wanderritt die Wettervorhersagen zu beobachten, um gar nicht erst in ein Gewitter zu geraten. Bei der Planung von Wanderritten sollte man darauf achten, dass ausreichend Unterstellmöglichkeiten auf der Strecke vorhanden sind.

Sollte ein Gewitter unvorhergesehen aufziehen, kann man das Schlimmste mit folgenden Verhaltensweisen vermeiden.

Die Zeitspanne, die zwischen Blitz und Donner liegt, lässt sich errechnen und gibt einen Hinweis auf die Entfernung des Gewitters. Dabei gelten drei Sekunden für ca. einen Kilometer Entfernung. Die Sekunden zählt man mit Zwanzigerzahlen wie 21, 22, 23 usw. ab, bis man den Donner hört.

Beim Aufziehen des Gewitters sollte der Reiter unverzüglich vom Pferd steigen und mit dem Pferd möglichst einen sicheren Ort aufsuchen. Hilfreich sind Gebäude mit Blitzableiter, ein Haus, eine Scheune oder eine Schutzhütte.

Hügel, Höhenzüge und offenes Gelände müssen verlassen und Vertiefungen sollten aufgesucht werden. Pferd und Reiter sollen sich auch nicht in der Nähe von Gewässern aufhalten. Bildet ein Bach den tiefsten Punkt im Gelände, darf der Reiter nicht hineinreiten, denn das Wasser zieht den Blitz an.

Der Reiter sollte wegen der Schrittspannung seine Füße zusammenstellen, evtl. in die Hocke gehen, seine Arme eng am Körper halten und den Kopf einziehen. Nicht flach auf den Boden legen, sondern so wenig Kontakt wie möglich mit dem Boden halten.

Der Reiter darf mit seinem Pferd keinen Schutz unter freistehenden, einzelnen Bäumen suchen, diese können Blitze anziehen. In einem dichten Wald, jedoch nicht am Waldrand, sind Pferd und Reiter bei Gewitter besser geschützt.

Das Pferd nicht an Masten oder Metallzäunen anbinden.

Eine Reitergruppe sollte sich voneinander lösen und jeder für sich mit seinem Pferd Schutz suchen.

Der Reiter sollte darauf gefasst sein, dass das Gewitter auch indirekte Auswirkungen auf sein Pferd
haben kann. Der Knall des Donners und die Blendwirkung des Blitzes können das Pferd erschrecken.

 

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